Sicherheitsnorm DIN EN-14960
Die für Hüpfburgen geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der europäischen DIN – Norm EN 14960 geregelt. DIN-Normen schaffen Vertrauen bei Herstellern und Kunden, weil sie für Sicherheit sorgen und Europaweit Rechtsgültigkeit haben.
Die Bedeutung im Einzelnen :
Die Qualität der eingesetzten Materialen und deren Verarbeitung spielen eine maßgebliche Rolle für die Langlebigkeit der Hüpfburgen und Spielobjekte.
• Alle von uns verliehenen Produkte verwenden hochwertiges Material, so können wir Qualität auf höchstem Niveau garantieren.
• Wir stellen dadurch auch sicher, dass unsere Objekte immer den hohen aktuellen technischen Standards und insbesondere den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen.
EN-14960, was heißt das?
Europäische Normen sind Dokumente, in denen die Regeln festgelegt sind, denen ein Produkt entsprechen muss, um als sicher bezeichnet zu werden.
Die Nationalen Normenkommisionen der teilnehmenden Länder (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien) mit Ihren Spezialisten für das Produkt (Hersteller, Prüfungs-organisationen, Konsumentenorganisationen) übermitteln ihr Wissen der europäischen Normkommission, die das letztendliche Dokument nach Abstimmung mit allen teilnehmenden Länder herausgibt.
EN 14960 behandelt die "Inflatable play equipment - Safety requirements and test methods" oder: Sicherheitsvorschriften und Testmethoden für Hüpfburgen.
Was ist der Unterschied zwischen NEN-EN14960 und EN 14960?
Es besteht kein Unterschied.
Die Europäische Norm (EN) wird in allen teilnehmenden Ländern (verpflichtet) auch zur nationalen Norm gemacht. In den Niederlanden werden die Normen vom Nederlands Normalisatie Instituut in Delft herausgegeben. Niederländische Normen haben einen Namen, der mit NEN beginnt. NEN EN 14960 ist also die in den Niederlanden herausgegebene Version der EN 14960. Gleichermaßen gibt es z.b. DIN EN 14960 in Deutschland, NBN EN 14960 in Belgien etc.
Ist die EN 14960 ein Gesetz?
Nein, oft gibt es darüber sehr viele Missverständnisse.
Eine Norm ist eine "Ansammlung von Vereinbarungen" in Bezug auf die Sicherheit, kein Gesetz. Das bedeutet, dass eine Prüforganisation diese Norm dazu verwenden kann, ein Produkt/ eine Hüpfburg zu prüfen und folglich als sicher zu erachten. Es kann also sein, dass die Hüpfburg in manchen fällen genehmigt wird, auch wenn sie von der Norm abweicht.
Das sollten Sie wissen...
Auch beim Einsatz von Hüpfburgen sollten bestimmte "Spielregeln" eingehalten werden. Das betrifft vor allem die Veranstalter von öffentlichen und gewerblichen Veranstaltungen.
Sehen Sie dazu auch folgenden Hinweis: Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Kindersicherheit e.V.
DIN EN 14960
Unsere Hüpfburgen entsprechen der für aufblasbare Spielgeräte gültigen Norm EN 14960 und werden auch einer nach jedem Gebrauch auf Ihre Tauglichkeit überprüft.
Aufstellplatz/Verankerung
Aufblasbare Spielgeräte sollten nach Möglichkeit immer auf eine Rasenfläche aufgebaut werden. Die nach DIN EN 14960 vorgeschriebene Verankerung, die nur in geschlossenen Räumen fehlen darf (außer wenn Konstruktionbedingt eine Verankerung stattfinden muss), kann in dem weichen Untergrund gut eingebracht werden. Auf asphaltierten und gepflasterten Flächen muss eine Verankerung mittels Pflasteranker oder Gewichte stattfinden. Grundsätzlich muss die Verankerung bestimmte Zugkräfte standhalten.
Öffentliche/gewerbliche Veranstaltungen
Sind Veranstaltungen, die öffentlich und/oder gewerblich organisiert werden und auf einem öffentlichen oder gewerblichen Grundstück stattfinden (z.B. Stadtfest, Vereinsfeste, Tag der offenen Tür, usw.).
Private Veranstaltungen
Sind Veranstaltungen, die privat organisiert werden und auf einem privaten Grundstück stattfinden (z.B. Kindergeburtstag, Familienfeier, usw.)
Versicherungen bei öffentlichen/gewerblichen Veranstaltungen
Wenn der Aufbau durch den Hüpfburgenverleih Hüpfburg-Leverkusen erfolgt, ist nur der korrekte Aufbau durch uns versichert.
Für den Betrieb der Mietobjekte sollte der Veranstalter/Mieter immer eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.
Nur wenn die Betreuung der Mietobjekte auch durch Hüpfburg-Leverkusen erfolgt, ist auch der Betrieb der Hüpfburg durch uns versichert.